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Graf Ernst II ­

Ernst II. von Mansfeld-Vorderort (* 06.12.1479 k.A.; † 09.05.1531 in Heldrungen), war einer von fünf Mansfelder Grafen, die zur selben Zeit über unterschiedliche Gebiete herrschten. In seiner Festung wurde Müntzer im Rahmen seiner Verhandlungen gefoltert.

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Porträt von Ernst II. von Mansfeld-Vorderort wie es im Schloss Mansfeld hängt.

Ernst II. von Mansfeld-Vorderort hatte zwei Brüder, Günther III. und Hoyer IV. (VI.) sowie zwei Vettern, Gebhard VII. und Albrecht IV. (VII.), die alle zur selben Zeit mündig waren. Der gräfliche Herrschaftskomplex, bis auf Eisleben und Hettstedt sowie Jagd- und Fischrechte, wurde 1501 aufgeteilt. Alle fünf Grafen erhielten einen Wohnbereich auf der Burg Mansfeld. Für die drei Geschlechterlinien wurden die jeweiligen Schlösser nach ihrer Position bezeichnet: Vorderort, Mittelort und Hinterort. Sein Vetter Gebhard VII. (1478-1558) war Graf von Mansfeld-Mittelort und dessen Bruder Albrecht IV. (VII.) Graf von Mansfeld-Hinterort.

Ernst und seine Brüder gehörten Vorderort und die Ämter Arnstein, Bornstedt, Friedeburg, Artern, Morungen, das Schlossamt Eisleben, das Vorderamt Mansfeld, Amt Leimbach und Heldrungen. In letzterem residierte Ernst und baute die dortige Burg zu einer modernen Festung aus. Während des Bauerkrieges verteidigte Ernst II. sich in dieser Festung vor den Aufständischen. An diesem Ort wurde Thomas Müntzer 1525 nach damals üblichen Recht verhört und schließlich gefoltert.

Zeitlebens war Ernst II. von Mansfeld-Vorderort gegen die Reformation, doch seinem Glauben folgend gab er seinerseits eine deutsche Übersetzung der römischen Messe für das ganze Jahr in Auftrag. Er finanzierte diese und den aufwendigen Druck selbst.